Sortierte Patientenakten liegen in einer geöffneten Schublade Sortierte Patientenakten liegen in einer geöffneten Schublade

Unterlagenarten für die richtige Aktenvernichtung

Informieren Sie sich hier über die richtigen Entsorgungs- und Vernichtungsarten für verschiedene Unterlagenarten.

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Welcher Schutz für welche Akten?

In der modernen Geschäftswelt fallen unvermeidlich große Datenmengen an, die sich in Sensibilität und damit auch in ihrer Schutzwürdigkeit unterscheiden.

Grundsätzlich sollten Sie, auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, allen Daten den gleichen hohen Schutz zubilligen – in manchen Fällen ist es jedoch angeraten oder sogar erforderlich, besondere Sorgfalt walten zu lassen und auf höchste Schutzniveaus zu setzen. 

Ihre Unterlagen aus dem Tagesgeschäft

In einem Archiv darf nichts vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Nach Ablauf der jeweiligen Frist müssen vertrauliche Altunterlagen jedoch sicher vernichtet und entsorgt werden, um den Missbrauch der enthaltenen Informationen auszuschließen.

Die folgenden Arten von Altakten sollten unbedingt der sicheren Vernichtung zugeführt werden:

  • Personalakten
  • Steuerakten
  • Rechnungen
  • Belege
  • Kontoauszüge
  • Allgemeine Buchhaltungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsunterlagen

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Sensible Daten erfordern höchste Sorgfalt

Patientendaten in elektronischer Form oder auf Papierakten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten überhaupt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, um Missbrauch auszuschließen.

 

Aufbewahrung

  • Zahlreiche Akteur*innen des Gesundheitswesens müssen Unterlagen sicher und langfristig aufbewahren.
  • Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Bestandteile der Akte bieten besondere Herausforderung.
  • Therapien und Nachsorgemaßnahmen müssen begleitet werden und Versicherungs- sowie Rechtsfragen geklärt werden können.

 

Vernichtung und Entsorgung

  • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen Kranken- und Patientenakten sicher vernichtet und entsorgt werden.
  • Verschiedene Rechtsvorschriften durch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland
  • Bezug zu §203 StGB schließt unzulässige Offenbarung aus
  • Vernichtung direkt bei Ihnen vor Ort mit den Rhenus-Spezialfahrzeugen oder nach Abholung im Rhenus-Sicherheitsstandort möglich

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Ein Teil der Patientenakte

Röntgen- und Tomographie-Aufnahmen werden mittlerweile auf Datenspeichern oder CDs/ DVDs gespeichert – doch auch die klassische Röntgenbildfolie ist oft noch Teil einer Patientenakte.

  • Bildlich vorhandene Informationen sowie personenbezogene Daten auf den Aufnahmen oder auf dem Schutzumschlag
  • Gesundheitsinformationen können den Unterlagen entnommen werden
  • Sichere Aufbewahrung mit anschließender Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist

Rhenus vernichtet die Unterlagen zu winzigen Schnipseln bei Ihnen vor Ort oder nach Abholung und führt sie abschließend wieder der Verwertung zu.

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